Was tun im Trauerfall?
Was tun im Trauerfall?
Was für Angehörige im Fall des Falles zu tun ist
Die Begegnung mit dem Tod kommt meist plötzlich und bringt neben der Trauer oft auch Ratlosigkeit mit sich.
Was muss ich zuerst tun? Welche bürokratischen Schritte sind notwendig? Was muss organisatorisch geregelt werden und was ist rechtlich erforderlich?
Das Zusammensuchen der erforderlichen Unterlagen und Dokumenten, das Ausfüllen von Formularen und die Teilnahme an Verwaltungsakten belastet zusätzlich.
Wir als Bestattungshaus übernehmen selbstverständlich gerne die Aufgabe, alle nötigen Stellen (z.B. Rentenkasse, Versicherungen, Vereine etc.) kurzfristig formgerecht zu informieren.
Auch helfen wir gerne bei der Beantragung von Überbrückungsgeld, einer Leistung der Rentenversicherer, die Witwern und Witwen gleichermaßen zusteht.
Ihr Vorgehen im Trauerfall
Das müssen Sie tun:
Bei einem Sterbefall in der Wohnung informieren Sie zunächst Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Bei Tod im Pflegeheim übernimmt in der Regel das Personal diesen Vorgang. Erst danach darf der Verstorbene überführt werden.
Nehmen Sie sich die nötige Zeit zum Abschied nehmen. Erst 36 Stunden nach dem Todeszeitpunkt muss ein Verstorbener überführt worden sein.
Um nun das weitere Vorgehen zu besprechen, rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen sowie das Stammbuch bereit.
Im Trauerfall sind wir 24 Stunden für Sie erreichbar.
- Todesbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen)
- Heiratsurkunde oder Stammbuch (bei verheirateten Personen)
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Familienbuchauszug mit Scheidungsvermerk (bei Geschiedenen)
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Verwitweten)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse (Versichertenkarte)
- Lebens- oder Sterbegeldversicherungspolice falls vorhanden
- Rentenversicherungsnummer(-n) bei Rentnern
(Nicht bei jedem Verstorbenen kommen alle diese Leistungsträger in Frage)
- Banken
- Versicherungen
- Versorgungsamt
- Zusatzversicherungen
- Deutsche Rentenversicherung Bund
0 63 32 / 7 52 95
Im Trauerfall: Tag & Nacht
Hilgardstraße 15 Zweibrücken
Mo-Fr 8:30-12:00 und 13:00-16:00