Kosten der Bestattung
Welche Kosten fallen an?
In der Regel setzen sich die Kosten für eine
Bestattung aus drei Blöcken zusammen:
- Bestatterleistungen
Beratung und Betreuung, Erledigung der Formalitäten, Terminabsprachen, Pietätsartikel, Überführungen und Versorgung der Verstorbenen usw. - öffentliche Gebühren
Nutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen, Grabaushub, sonstige Friedhofsdienste, Erwerb eines Nutzungsrechts an einer oder mehreren Grabstellen usw. - Fremdleistungen
Blumenlieferung, Einäscherung, Traueranzeigen, Bewirtung, Steinmetz usw.
Informationen zur
Sozialbestattung
Wann werden die Kosten vom Sozialamt getragen?
- 1968 BGB sieht vor: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ – Aber so einfach ist es oftmals nicht.
Was tun, wenn dies finanziell einfach nicht möglich ist?
Mit Paragraph 74 des die Sozialhilfe regelnden zwölften Buches des Sozialgesetzbuches [SGB (XII)] gibt es einen Lichtblick für die Hinterbliebenen, die oft verzweifelt sind und die Kosten nicht aufbringen können:
„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“
Es kommt also nicht darauf an, ob der Verstorbene Sozialleistungen bezogen hat. Auschlaggebend beim Sozialamt sind ausschließlich die Vermögensverhältnisse des Bestattungspflichtigen (also Ehegatten, Kinder etc.).
Reichen also die Vermögensverhältnisse des Bestattungspflichtigen inklusive des Erbes nicht aus, um die Bestattungskosten zu tragen, so tritt das Sozialamt ein. Hat der Verstorbene bereits Sozialhilfe bezogen, so tritt das bisher leistende Sozialamt ein. Andernfalls tritt das Sozialamt des Sterbeortes ein.
Vom Sozialamt getragen werden die Kosten für eine so genannte einfache ortsübliche Bestattung. Zusätzliche Leistungen wie Traueranzeigen oder die Kosten für die Bewirtung werden nicht vom Sozialamt übernommen.
Es empfiehlt sich, sich bereits im Vorfeld beim zuständigen Sozialamt zu informieren, welche Leistungen übernommen werden. Nur so können unerwartete Kosten vermieden werden.
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